Recycling, Entsorgung und Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten

Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien und Akkus sind umweltverträglich zu entsorgen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierbei zu beachten. Elektro- und Elektronikgeräte, wie z.B. Radios, dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Elektrogerätegesetz
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) hat die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten zum Ziel. Darüber hinaus sollen derartige Abfälle für die Wiederverwendung, z.B. in Form eines Recyclings vorbereitet werden. Die Abfallmenge soll dadurch reduziert und die Ressourcen besser genutzt werden.

1. Bitte keine Altgeräte in den Hausmüll!
Als Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen Sie Altgeräte, die Sie entsorgen möchten, nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgen. Diese sind vielmehr vom unsortierten Hausmüll zu trennen und gesondert zu entsorgen. Hierauf weist das nachstehend dargestellte Symbol hin, das auf Elektro- und Elektronikgeräten angebracht ist.

Es besteht die Pflicht, Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben.

2. Rücknahme von Altgeräten
Die ERF mediaservice GmbH ist ebenfalls zur Rücknahme von sortimentsgleichen Elektroaltgeräten verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus § 17 Abs.1 und 2 ElektroG in der Fassung ab dem 01.01.2022. Sie wird daher auf Verlangen des Endnutzers

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Im Fall eines Vertriebs unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Onlinehandel) ist die Rückgabe bei elektronischen Kleingeräten (Kategorie 5), wie Radios, durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Eine geeignete Rückgabemöglichkeit ist z.B. die Abgabe an einen Paketabholdienst. Wir bitten Sie daher sich im Rückgabefall mit uns unter der Telefonnummer 06441 957-300 in Verbindung zu setzen.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Altgerät bei Abgabe an den Abholdienst paketpostfähig verpackt ist. Bitte bedenken Sie, dass Sie für die korrekte Verpackung des Altgeräts gemäß der Verpackungsanweisung verantwortlich sind, sowie dafür, dass nur rückgabeberechtigte Altgeräte versandt werden (keine anderen Gegenstände oder Verbotsgüter).
Die Rücknahme von verunreinigtem Elektro.- und Elektronikgeräten lehnt die ERF mediaservice GmbH ab, wenn die Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt.
Für das Löschen Ihrer persönlichen Daten, die ggf. im Altgerät gespeichert sind, sind Sie selbst verantwortlich.

Die Registrierung gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG
Hersteller dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Ist ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Vertreiber und Betreiber von elektronischen Marktplätzen die Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht zum Verkauf anbieten bzw. die Bereitstellung von dessen Elektro- oder Elektronikgeräten nicht ermöglichen.
Die Registrierung gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG bei der Stiftung-EAR (Stiftung Elektronik-Altgeräte-Register) wird von der ERF mediaservice GmbH regelmäßig überprüft.

Informationen zu Batterien und Akkus nach dem BattG:

  • Altbatterien sowie Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät fest umschlossen sind, sind vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle vom Gerät zu trennen.
  • Batterien und Akkumulatoren (Akkus) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, Vielmehr sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) gesetzlich verpflichtet. Altbatterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgerechter Lagerung bzw. Entsorgung die Umwelt und Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien und Akkus enthalten auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und eignen sich daher zur Wiederverwertung. Sie können die Akkus und Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
Schreiben Sie uns!

Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, schicken Sie uns eine E-Mail und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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